Gerichtsgutachten
Das Gerichtsgutachten wird ausschließlich vom Gericht beauftragt und beschränkt sich in den meisten Fällen auf konkrete Beweisfragen. Im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung dient dieses Gutachten zur Aufklärung der fachlichen Auseinandersetzung. Im sogenannten selbständigen Beweisverfahren wird häufig ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben, um einen Streitpunkt vor dem Gerichtsverfahren zu klären.